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Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent

Je nachdem, ob Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen oder Sie mit dem Bodenseeschifferpatent starten, gibt es unterschiedliche Wege zum Ziel. Hier erfahren Sie, welcher der passende Weg für Sie zum Bodenseeschifferpatent ist.

Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent
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Ich besitze noch keinen Bootsführerschein

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Ich besitze bereits einen Bootsführerschein, wie ist mein Weg zum Bodenseeschifferpatent?

Bodenseeschifferpatent in DeutschlandWenn Sie bereits im Besitz eines deutschen, amtlichen Sportbootführerscheines sind, dürfen Sie sich über vereinfachte Prüfungsbedingen freuen. Andere deutsche Befähigungsnachweise werden in der Regel beim Bodenseeschifferpatent anerkannt und bei der Prüfung berücksichtigt.

Bodenseeschifferpatent in ÖsterreichAuch österreichische Bootsführerscheine werden anerkannt, allerdings nicht alle. Bitte kontaktieren Sie mich in diesem Fall über das Kontaktformular, damit ich Ihnen konkret weiterhelfen kann. Wird Ihr Bootsführerschein anerkannt, gilt der unten beschriebene Ablauf auch in Österreich.

Das Bodenseeschifferpatent ist unterteilt in die Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot). Die Theorie- sowie die Praxisprüfung sind darum auch in folgende Teile unterteilt:

  • Teil A: Allgemeiner Teil der Prüfung und gleichzeitig auch Motorboot-Teil
  • Teil B: Segelteil der Prüfung

Es gibt noch weitere Kategorien beim Bodenseeschifferpatent, diese sind allerdings für die Sportschifffahrt nicht relevant (Kategorie B: Fahrgastschiffe / Kategorie C: Güterschiffe). Außerdem gibt es noch die Kategorie H “Hochrhein”, welche als Zusatz für Kategorie A “Motorboot” für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, notwendig ist.

Bodenseeschifferpatent Kategorien

Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (motorbetriebene Vergnügungsfahrzeuge), soweit diese nicht unter die Kategorien B und C fallen.

Führen von Fahrgastschiffen (Berufsschifffahrt)

Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb (Berufsschifffahrt)

Für Segelfahrzeuge unter Motor, deren Antriebsleistung 4,4 KW (= 6 PS) übersteigt, ist zusätzlich die Berechtigung der Kategorie A (Motorboot) erforderlich.

Zusatz zur Kategorie A für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen

 Theorieprüfung

 Praxisprüfung

Bitte beachten Sie: Zum Führen eines Segelbootes, welches unter Motor mit einer Motorleistung > 4,4 kW / 6 PS fährt, benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kategorie A). Darum ist häufig sinnvoll, neben dem Segelschein auch den Motorbootschein zu machen.

Ablauf Bodenseeschifferpatent

Theorie

Absolvieren Sie die Theorieausbildung mit meinem Bodenseeschifferpatent Onlinekurs

Theorieprüfung

Legen Sie die Theorieprüfung bei einem der Landratsämter am Bodensee ab

Praxis

Praxisausbildung wird anerkannt: erneute praktische Ausbildung nicht erforderlich

Praxisprüfung

Praxisausbildung wird anerkannt: erneute praktische Prüfung nicht erforderlich

Bodenseeschifferpatent

Mit dem Bestehen der Theorieprüfung haben Sie das Bodenseeschifferpatent erworben

Ich besitze noch keinen Bootsführerschein, wie ist mein Weg zum Bodenseeschifferpatent?

Um das Bodenseeschifferpatent zu erwerben, müssen Sie entsprechende Kenntnisse in einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung nachweisen. Dieses Verfahren gilt sowohl für Deutschland als auch für Österreich.

Das Bodenseeschifferpatent ist unterteilt in die Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot). Die Theorie- sowie die Praxisprüfung sind darum auch in diese Teile unterteilt:

  • Teil A: Allgemeiner Teil der Prüfung und gleichzeitig auch Motorboot-Teil
  • Teil B: Segelteil der Prüfung

Es gibt noch weitere Kategorien beim Bodenseeschifferpatent, diese sind allerdings für die Sportschifffahrt nicht relevant (Kategorie B: Fahrgastschiffe / Kategorie C: Güterschiffe). Außerdem gibt es noch die Kategorie H “Hochrhein”, welche als Zusatz für Kategorie A “Motorboot” für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen, notwendig ist.

Bodenseeschifferpatent Kategorien

Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (motorbetriebene Vergnügungsfahrzeuge), soweit diese nicht unter die Kategorien B und C fallen.

Führen von Fahrgastschiffen (Berufsschifffahrt)

Güterschiffe und schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb (Berufsschifffahrt)

Für Segelfahrzeuge unter Motor, deren Antriebsleistung 4,4 KW (= 6 PS) übersteigt, ist zusätzlich die Berechtigung der Kategorie A (Motorboot) erforderlich.

Zusatz zur Kategorie A für die Hochrheinstrecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen

 Theorieprüfung

 Praxisprüfung

Bitte beachten Sie: Zum Führen eines Segelbootes, welches unter Motor mit einer Motorleistung > 4,4 kW / 6 PS fährt, benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent unter Motor (Kategorie A). Darum ist häufig sinnvoll, neben dem Segelschein auch den Motorbootschein zu machen.

Ablauf Bodenseeschifferpatent

Theorie

Absolvieren Sie die Theorieausbildung mit meinem Bodenseeschifferpatent Onlinekurs

Theorieprüfung

Legen Sie die Theorieprüfung bei einem der Landratsämter am Bodensee ab

Praxis

Absolvieren Sie die Praxisausbildung bei einer Wassersportschule ihrer Wahl.

Praxisprüfung

Legen Sie die Praxisprüfung bei einem der Landratsämter am Bodensee ab

Bodenseeschifferpatent

Mit dem Bestehen der Theorie- und Praxisprüfung haben Sie das Bodenseeschifferpatent erworben

Bodenseeschifferpatent Onlinekurs

Starten Sie Ihre Theorieausbildung zum Bodenseeschifferpatent bequem von zu Hause aus mit meinem Onlinekurs:
Daniel HillwigIch berate Sie gerne und helfe Ihnen, die passende Wasser­sport­schule zu finden.
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