Bodenseeschifferpatent

Überblick über das Bodenseeschifferpatent
Auf den meisten Binnengewässern in Deutschland ist der Sportbootführerschein Binnen Voraussetzung für das Fahren mit Motor- und Segelbooten ab einer gewissen Leistung der Antriebsmaschine bzw. Größe der Segelfläche. Auf dem Bodensee wird dieser Bootsführerschein allerdings nur bedingt anerkannt. Auf dem größten Binnengewässer Deutschlands benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent, um patentpflichte Boote fahren zu dürfen. Patentplichtig ist ein Motorboot mit einer Antriebsleistung über 4,4kW bzw. 6 PS oder ein Segelboot mit einer Segelfläche, die größer als 12 m² ist. Für Besitzer anderer Bootsführerscheine ist mit dem Ferienpatent eine befristete Ausnahmeregelung geschaffen worden (siehe unten).
Das Bodenseeschifferpatent wird in folgende Kategorien unterteilt:

Kategorie A
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

Kategorie B
Fahrgastschiffe

Kategorie C
Güterschiffe

Kategorie D
Segelfahrzeuge*
Bodenseeschifferpatent Kategorie H - Hochrhein
Prüfungen Hochrheinpatent
Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent
Für private Bootsfahrer sind nur die Bodenseeschifferpatent-Kategorien A (Motorboot) und D (Segelboot) und ggf. die Zusatzkategorie H (Hochrheinpatent) relevant. Für den Erwerb des Bodenseeschifferpatents in diesen Kategorien müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: Motorboot (Kategorie A) - 18 Jahre / Segelboot (Kategorie D) - 14 Jahre
- Tauglichkeit: Mit einem ärztlichen Zeugnis muss die körperliche und geistige Eignung, sowie das Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen werden.
- Verhalten bzw. Zuverlässigkeit: Das bisherige Verhalten der Person muss erwarten lassen, dass sie als Schiffsführer auf andere Rücksicht nimmt und gültige Vorschriften beachtet.
Anerkennung anderer Bootsführerscheine beim Bodenseeschifferpatent
- Sportbootführerschein See
- Sportbootführerschein Binnen (Motor- und Segelboot)
- DSV-A-Schein (Motor- und Segelboot)
- Sportküstenschifferschein (SKS)

Prüfung zum Bodenseeschifferpatent
Um das Bodenseeschifferpatent zu erhalten müssen entsprechende Kenntnisse in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachgewiesen werden. Die Prüfung werden von den Landratsämtern Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz durchgeführt (Aktuelle Bodenseeschifferpatent Prüfungstermine).
Theorieprüfung Bodenseeschifferpatent
Für die theoretische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent können Sie sich ohne Segelschule direkt anmelden. Dies ist besonders interessant, wenn Sie bereits einen Bootsführerschein besitzen und dieser anerkannt wird. I.d.R. müssen Sie dann nur die Theorieprüfung und nicht mehr die praktische Prüfung ablegen. (siehe: Ihr Weg zum Bodenseeschifferpatent).
Die Abfrage erfolgt im Rahmen der Prüfung im Single-Choice-Modus. Es werden drei Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei nur eine der drei Antworten richtig ist. Die Prüfung umfasst verschiedene Themengebiete, in denen jeweils eine Mindestanzahl korrekter Antworten erreicht werden muss.
Die Theorieprüfung zum Bodeseeschifferpatent muss vor Ort bei einem der Landrätsämter Lindau, Bodenseekreis (Friedrichshafen und Stuttgart) oder Konstanz abgelegt werden.
Praktische Prüfung Bodenseeschifferpatent
Auch die praktische Prüfung kann sowohl mit einer Wassersportschule als auch privat absolviert werden. Melden Sie sich direkt zur Prüfung an, müssen Sie ein entsprechendes Boot für die Prüfung stellen. Außerdem muss ein verantwortlicher Schiffsführer mit an Bord sein, der das Patent bereits besitzt.
In der Prüfung selbst müssen Sie verschiedene Manöver fahren und Knoten zeigen. Das Landratsamt Bodenseekreis hat auch einen Leitfaden für die praktische Prüfung zum Bodenseeschifferpatent zusammengestellt.
Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung zum Bodenseeschifferpatent haben Sie 12 Monate Zeit, um die praktische Prüfung abzulegen.
Häufige Fragen zum Bodenseeschifferpatent
Wo gilt das Bodenseeschifferpatent?
Das Bodenseeschifferpatent gilt auf dem Bodensee inkl. Obersee, Untersee und Seerhein sowie dem Hochrhein. Der Hochrhein ist die Strecke zwischen Stein am Rhein (CH) und Schaffhausen (CH).
Mit dem Bodenseeschifferpatent A dürfen Sie ein Motorboot mit mehr als 4,4 kW / 6 PS Leistung auf dem Bodensee (Obersee, Seerhein, Untersee) bis Stein am Rhein führen. Das Bodenseeschifferpatent D erlaubt es, mit Segelfahrzeugen, welche eine Segelfläche über 12 m² haben, auf dem Bodensee (Obersee, Seerhein, Untersee) zu fahren. Zum Befahren der Hochrheinstrecke ist noch das Bodenseeschifferpatent H „Hochrhein“ als Zusatz zur Kategorie A (Motorboot) erforderlich. Dazu ist nochmals eine gesonderte Theorie- und Praxisprüfung auf der Hochrheinstrecke erforderlich.
Welche Boote darf ich mit dem Bodenseeschifferpatent fahren?
Mit dem Bodenseeschifferpatent in der Kategorie A dürfen Sie auf dem Bodensee Motorboote mit einer Maschinenleistung, die 4,4 kW (= 6 PS) übersteigt, fahren. In der Kategorie D dürfen Sie auf dem Bodensee Segelboote, dessen Segelfläche 12 m² übersteigt, fahren.
Wieviele Fragen gibt es beim Bodenseeschifferpatent?
Der offizielle Fragenkatalog für die Theorieprüfung zum Bodenseeschifferpatent für die Kategorien A (Allgemein / Motorboot) und D (Segelboot) umfasst für Deutschland und Österreich insgesamt 506 Fragen. Der Anteil der Fragen für die Kategorie A beträgt 434 Fragen und für die Kategorie D sind es 72 Fragen.
In der Prüfung (Single-Choice-Modus) erhalten Sie immer eine Auswahl aus diesem Fragenkatalog. In der Kategorie A (Motorboot) sind es 86 und und in der Kategorie D (Segelboot) sind es 27 Fragen.
Wie lange ist das Bodenseeschifferpatent gültig?
Das Bodenseeschifferpatent ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass auch keine Wiederauffrischungsprüfung o. ä. gemacht werden muss.
Allerdings kann das Bodenseeschifferpatent bei erheblicher Pflichtverletzung als Schiffsführer oder im Straßenverkehr entzogen werden. Auch bei nicht mehr gegebener Eignung bzw. Befähigung kann das Patent entzogen oder eingeschränkt werden.
Wieviele Fehler darf ich beim Bodenseeschifferpatent machen?
Der offizielle Fragenkatalog zum Bodenseeschifferpatent ist in verschiedene Themengebiete eingeteilt. In der Theorieprüfung erhalten Sie eine bestimmte Anzahl an Fragen pro Themengebiet und müssen jeweils eine Mindestpunktzahl erreichen. Themengebiete untereinander können nicht ausgeglichen werden.
Im Durchschnitt müssen Sie ca. 80% der Fragen pro Themengebiete richtig beantworten, um die Prüfung zu bestehen. In Deutschland liegt der genaue Wert etwas niedriger, in Österreich etwas höher.
Wo kann man das Bodenseeschifferpatent machen?
Sie können das Bodenseeschifferpatent komplett eigenständig oder bei einer Wassersportschule machen.
Die Anmeldung zur Theorieprüfung kann entweder selbstständig oder über eine Wassersportschule erfolgen. Die Prüfung muss persönlich beim Landratsamt Lindau, Bodenseekreis (Prüfungen in Friedrichshafen und Stuttgart) oder Konstanz abgelegt werden.
Auch die Anmeldung zur praktischen Prüfung kann von Privatpersonen selbst oder von einer Wassersportschule erfolgen. Die Prüfung wird dann am Bodensee vom jeweiligen Landratsamt abgenommen. Es ist zu beachten, dass bei privater Anmeldung ein eigenes Boot für die Prüfung gestellt werden muss. Außerdem muss eine weitere Person mit Bodenseeschifferpatent als Schiffsführer bei der Prüfung an Bord sein.